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   BSG, 25.04.2017 - B 3 P 11/17 B   

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BSG, 25.04.2017 - B 3 P 11/17 B (https://dejure.org/2017,15835)
BSG, Entscheidung vom 25.04.2017 - B 3 P 11/17 B (https://dejure.org/2017,15835)
BSG, Entscheidung vom 25. April 2017 - B 3 P 11/17 B (https://dejure.org/2017,15835)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung für Leistungen der stationären Kurzzeitbetreuung; Klärungsbedürftige Rechtsfrage; Vereinbarung zwischen Pflegekasse und dem Träger der Sozialhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung für Leistungen der stationären Kurzzeitbetreuung; Klärungsbedürftige Rechtsfrage; Vereinbarung zwischen Pflegekasse und dem Träger der Sozialhilfe

  • rechtsportal.de

    Erstattung für Leistungen der stationären Kurzzeitbetreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 25.01.2017 - B 3 P 2/15 R

    Soziale Pflegeversicherung - finanzieller Zuschuss zur Verbesserung des

    Auszug aus BSG, 25.04.2017 - B 3 P 11/17 B
    Denn anders als nach der Regelung zur raschen Zuständigkeitsklärung zwischen Rehabilitationsträgern (§ 14 SGB IX) setzt die "Leistung aus einer Hand" nach § 13 Abs. 4 SGB XI aF voraus, dass die Pflegekasse und der Träger der Sozialhilfe hierüber eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben (vgl BSG Urteil vom 25.1.2017 - B 3 P 2/15 R - RdNr 19, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen).

    Sie erlauben auch keinen Rückgriff auf andere allgemeine Rechtsinstitute (vgl bereits BSG Urteile vom 18.11.2014 - B 1 KR 20/13 R - Juris RdNr 26 mwN und vom 25.1.2017 - B 3 P 2/15 R - RdNr 16, für BSGE und SozR 4 vorgesehen).

  • BSG, 30.03.2005 - B 4 RA 257/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage, Empfänger einer Geldleistung

    Auszug aus BSG, 25.04.2017 - B 3 P 11/17 B
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage bereits dann nicht mehr, wenn sich die Beantwortung der Frage unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7 RdNr 8) oder bereits höchstrichterlich geklärt ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13, 65).

    Existiert noch keine höchstrichterliche Entscheidung, so darf dies nicht darauf beruhen, dass die Rechtsfrage ohne Weiteres anhand des klaren Wortlauts und Sinngehalts des Gesetzes oder offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das LSG getan hat, die Rechtslage also von vornherein praktisch außer Zweifel steht (vgl BSGE 40, 42 = SozR 1500 § 160a Nr. 4; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7 RdNr 8).

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 25.04.2017 - B 3 P 11/17 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine solche Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).

    Die Rechtsproblematik muss dann vielmehr umstritten sein (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17).

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines

    Auszug aus BSG, 25.04.2017 - B 3 P 11/17 B
    Die Pflegekasse ist nach dem abschließenden Katalog von § 6 Abs. 1 SGB IX kein Rehabilitationsträger (vgl BSGE 112, 67 = SozR 4-3500 § 92 Nr. 1 RdNr 9).
  • BSG, 18.11.2014 - B 1 KR 20/13 R

    Krankenversicherung - Übernahme der Krankenbehandlung für nicht

    Auszug aus BSG, 25.04.2017 - B 3 P 11/17 B
    Sie erlauben auch keinen Rückgriff auf andere allgemeine Rechtsinstitute (vgl bereits BSG Urteile vom 18.11.2014 - B 1 KR 20/13 R - Juris RdNr 26 mwN und vom 25.1.2017 - B 3 P 2/15 R - RdNr 16, für BSGE und SozR 4 vorgesehen).
  • BSG, 10.11.2005 - B 3 P 10/04 R

    Klageart für Leistungen der privaten Pflegeversicherung - Abgrenzung der

    Auszug aus BSG, 25.04.2017 - B 3 P 11/17 B
    Nach der oa Vorschrift sollen die Leistungsträger den zuständigen Leistungsträger bestimmen und die Kostenteilung vereinbaren (vgl BSG Urteil vom 10.11.2005 - B 3 P 10/04 R - SozR 4-3300 § 40 Nr. 2 RdNr 18).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 25.04.2017 - B 3 P 11/17 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 14.08.1981 - 12 BK 15/81

    Beitragsnachentrichtungsverfahren - Erlöschen einer Vollmacht - Rechtsnachfolger

    Auszug aus BSG, 25.04.2017 - B 3 P 11/17 B
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage bereits dann nicht mehr, wenn sich die Beantwortung der Frage unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7 RdNr 8) oder bereits höchstrichterlich geklärt ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13, 65).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 25.04.2017 - B 3 P 11/17 B
    Existiert noch keine höchstrichterliche Entscheidung, so darf dies nicht darauf beruhen, dass die Rechtsfrage ohne Weiteres anhand des klaren Wortlauts und Sinngehalts des Gesetzes oder offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das LSG getan hat, die Rechtslage also von vornherein praktisch außer Zweifel steht (vgl BSGE 40, 42 = SozR 1500 § 160a Nr. 4; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7 RdNr 8).
  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 25.04.2017 - B 3 P 11/17 B
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage bereits dann nicht mehr, wenn sich die Beantwortung der Frage unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7 RdNr 8) oder bereits höchstrichterlich geklärt ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13, 65).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2017 - L 5 P 32/16

    Erstattungsansprüche zwischen zwei Sozialleistungsträgern; Spezialgesetzliche

  • LSG Thüringen, 18.01.2019 - L 9 AS 592/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Dafür, dass es sich dabei um ein gesetzgeberisches Versehen handelt und die Vorschrift analog anzuwenden sei (wie es das Sozialgericht angenommen hat), bestehen schon im Hinblick auf § 6 Abs. 3 SGB IX keinerlei Anhaltspunkte (zum abschließenden Charakter des Katalogs in § 6 SGB IX BSG, Beschluss vom 25. April 2017 - B 3 P 11/17 B -).
  • LSG Thüringen, 03.05.2018 - L 9 AS 592/18
    Dafür, dass es sich dabei um ein gesetzgeberisches Versehen handelt und die Vorschrift analog anzuwenden sei (wie es das Sozialgericht angenommen hat), bestehen schon im Hinblick auf § 6 Abs. 3 SGB IX keinerlei Anhaltspunkte (zum abschließenden Charakter des Katalogs in § 6 SGB IX BSG, Beschluss vom 25. April 2017 - B 3 P 11/17 B -).
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